Artikel BFV über die nächsten Schritte.

Bayerns Amateurfußballer hatten darauf gehofft, dass am kommenden Montag (22. März 2021) die von Bund und Ländern beschlossene nächste Stufe des Lockerungs-Plans in Kraft tritt. Damit wäre zumindest Fußball-Training mit Kontakt unter freiem Himmel abhängig von Inzidenzen, bzw. etwaiger Testungen und ohne Reglementierungen hinsichtlich der Personenzahlen und des Alters möglich gewesen – soweit die Theorie. In der Praxis bleibt es nach der Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung vom Donnerstagabend bis mindestens einschließlich 28. März 2021 beim Status quo: Lokale 7-Tages-Inzidenzen entscheiden auch weiterhin, wer überhaupt zum kontaktfreien Training auf den Platz darf.

„Wir alle hatten uns auf den nächsten vorsichtigen Schritt gut vorbereitet und natürlich haben sich unsere Fußballer*innen auch schon auf die für den kommenden Montag angekündigten Lockerungen gefreut. Die jetzige Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung angesichts zunehmender Infektionszahlen zu beurteilen, steht uns aber nicht zu“, sagt Jürgen Faltenbacher, Schatzmeister des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) und im Präsidium für den Spielbetrieb in Bayern verantwortlich.

Faltenbacher erklärt weiter: „Wir wissen jedoch, was dies in der Realität für unsere Amateurkicker heißt: Sie werden aufgrund der vielerorts im Freistaat überschrittenen und weiter steigenden 7-Tages-Inzidenzen erstmal gar nicht mehr auf den Platz können. Vor allem für unsere Buben und Mädchen, die in den vergangenen 14 Tagen selbst unter Einhaltung aller Vorgaben beim stark reglementierten Training mit großem Spaß zusammen mit ihren Freunden zum Fußball zurückgekehrt sind, ist das richtig schmerzlich. Das tut extrem weh. Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die Ehrenamtlichen in den Vereinen auch jetzt wieder mit Herzblut Großes bei der Umsetzung der Vorgaben geleistet und damit Verantwortung übernommen haben, ist es besonders bitter: Zumal der Wissenschaft bis heute kein einziger Fall einer Infektion bekannt ist, der im direkten Zusammenhang mit dem Fußballspielen auf dem Platz steht.“

BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher wiederholt auch jetzt das, was er bereits vor dem letzten Bund-Länder-Gipfel betont hat: „Wir als Bayerischer Fußball-Verband bleiben bei unserer klaren Position: Vereinsfußball ist beileibe kein pandemisches Problem, er ist vielmehr Teil der Lösung.“

Nächster Schritt bleibt aus keine Lockerungen bis 28.März.Was aktuell gilt.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die seit 8. März gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ausgelegt und kommt damit auch der Bitte des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) nach, den Vereinen im Freistaat bei der Umsetzung der staatlich verordneten Vorgaben praxisnahe Antworten zu geben.

Die Bayerische Staatsregierung hat an diesem Donnerstagabend (18. März) bekannt gegeben, dass weitere, zunächst für den 22. März im Stufenplan in Aussicht gestellte Lockerungen nicht umgesetzt werden. Die aktuelle Verordnung besitzt zunächst bis einschließlich 28. März 2021 Gültigkeit.

Bis 28. März 2021 ist kontaktloses Fußball-Training wieder möglich. Dies aber nur in definierten und limitierten Gruppengrößen, unter freiem Himmel und unter Wahrung des Mindestabstandes. Entscheidend sind die jeweils aktuellen Sieben-Tages-Inzidenzwerte vor Ort.

DIE SPORTAUSÜBUNG IST WIE FOLGT ZULÄSSIG (GÜLTIG SEIT 8. MÄRZ 2021)

  • in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) erlaubt, die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt;
  • in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person – max. fünf Personen – (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt;
  • in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport in Gruppen bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist nur unter freiem Himmel und nur für die genannten Zwecke zulässig.